Sorgfaltspflichten
Verantwortung & Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich sowie in der globalen Lieferkette
Die Verantwortung und Umsetzung der Sorgfaltspflichten zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist ein integrierter Bestandteil der übergreifenden Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele von thyssenkrupp MillServices & Systems GmbH.
Seit dem 1. Januar 2023 ist in Deutschland das neue „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“ (kurz: LkSG) in Kraft getreten.
Unser Verständnis dieser Sorgfaltspflichten ist in unserer Grundsatzerklärung sowie in dem thyssenkrupp Code of Conduct und dem thyssenkrupp Supplier Code of Conduct verankert.
Auf dieser Seite finden Sie umfassende Informationen, Schulungsunterlagen, Downloads und Links zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und seiner Relevanz für thyssenkrupp. Alle thyssenkrupp Methoden, Prozesse und Systeme speziell zur Sicherstellung der LkSG-Anforderungen tragen im Namen vereinfachend den Begriff „SCA“, als Kurzform für die englische Version „Supply Chain Act“.
Unsere SCA-Prozesse werden auch künftig kontinuierlich überwacht und bei Bedarf angepasst.
Hinweisgebersystem: Melden Sie einen möglichen Verstoß
thyssenkrupp trägt als international agierende Unternehmensgruppe mit über 200-jähriger Geschichte eine gesellschaftliche Verantwortung. Unser nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg beruht auf Innovationskraft, technologischer Kompetenz, Qualität sowie Kundenorientierung. Die strikte Einhaltung geltender Regeln und Gesetze bestimmt unser verantwortungsvolles Handeln. Compliance genießt daher höchste Priorität.
Das bedeutet, dass wir uns weltweit für gute Arbeitsbedingungen, insbesondere auch im Bereich Menschenrechte und Umweltschutz, einsetzen und bestimmte Prinzipien und Standards auch in unseren Lieferketten von Zulieferern sowie unseren Geschäftspartnern voraussetzen.
Seriöse Hinweise helfen uns, Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für unser Unternehmen, unsere Mitarbeitenden und unsere Geschäftspartner zu reduzieren. Daher nehmen wir Sie und Ihre Anliegen ernst! Die Möglichkeit, Hinweise abzugeben, steht allen thyssenkrupp Mitarbeitenden, aber auch Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten zur Verfügung.
Wir schützen die Interessen der Hinweisgebenden nicht nur durch die Einrichtung eines gesicherten Whistleblowing-Systems, sondern auch durch die Zusage, eingehende Hinweise vertraulich zu behandeln und im besten Wissen handelnde Hinweisgebende mit allen gebotenen Mitteln gegen etwaige aus einer Meldung resultierende Nachteile zu schützen. Sie können Hinweise auch gänzlich anonym melden, sofern rechtlich zulässig. Nähere Informationen zum Verfahren zum Hinweisgebersystem bei thyssenkrupp finden Sie in der Verfahrensordnung.
Die mit der Betreuung des Hinweisgebersystems der thyssenkrupp Gruppe betrauten Personen bieten Gewähr für unparteiisches Handeln, sind unabhängig, an Weisungen nicht gebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Bitte beachten Sie: Das Hinweisgebersystem ist kein Notfallservice! Bitte nutzen Sie die Meldekanäle des Hinweisgebersystems nicht, um eine unmittelbare Bedrohung für Leib, Leben, Gesundheit oder Sachgüter zu melden, da die Meldekanäle hierfür nicht ausgelegt sind. Informieren Sie erforderlichenfalls die zuständigen Behörden wie beispielsweise Feuerwehr oder Polizei oder die zuständige interne Sicherheitsabteilung.
Gesetzesverstöße und Fehlverhalten, die ein Unternehmen der thyssenkrupp Unternehmensgruppe betreffen, können – auf Wunsch auch anonym - über unser Hinweisgebersystem gemeldet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Hinweisgebersystem.